Elternzeit - die wichtigsten Fakten
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes. Sie steht beiden Elternteilen zu.
Anspruch auf Elternzeit
- Bis zu 3 Jahre pro Kind
- Beide Eltern können gleichzeitig Elternzeit nehmen
- Aufteilung in bis zu 3 Zeitabschnitte möglich
- Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden
Anmeldung der Elternzeit
Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.
Elterngeld - finanzielle Unterstützung
Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein möchten.
Elterngeld-Varianten
- Basiselterngeld: 65-67% des Nettoeinkommens, min. 300 Euro, max. 1.800 Euro pro Monat
- ElterngeldPlus: Hälfte des Basiselterngeldes, dafür doppelt so lang
- Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate bei paralleler Teilzeitarbeit beider Eltern
Antragstellung
Der Antrag auf Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Rückwirkende Zahlung ist nur für 3 Monate möglich.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Beratung durch zuständige Behörden oder Elterngeldstellen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Elterngeldstelle.
Quellen / Weiterführende Informationen
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